Mietverwaltung
Unser Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Kaufmännische Mietverwaltung
- => Anlegen und Führen eines Mietverwaltungsbankkontos
- => Einzug der monatlichen Mieten
- => Mahnwesen
- => fristgerechte Überweisung der Eigentümermieten
- => Führung Buchhaltung
- => Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für Mieter
- => Erledigung jeglicher Korrespondenz mit Mietern
- => Bezahlung und Kontrolle der laufenden Rechnungen
Technische Mietverwaltung
- => Umsetzung der laufenden Reparaturarbeiten im Sondereigentum
- => Information an den Eigentümer über aktuellen Zustand
- => Einholung von Angeboten
- => Beauftragung und Überwachung von Reparatur-/
Instandhaltungsmaßnahmen - => professionelle Abwicklung der Legionellenthematik
- => Überwachung Rauchwarnmelder
Abwicklung Versicherungsfälle
- => Schadensmeldung an den Versicherer
- => Schadensaufnahme
- => Einreichung der Kostenvoranschläge
- => komplette Abwicklung des Schadensfalles, d. h.
Beseitigung des ursächlichen Schadens sowie der Folgeschäden
- => Prüfung der Handwerkerrechnungen
- => Endabrechnung mit der zuständigen Versicherung
Unser Baukastensystem ermöglicht Ihnen individuell
Leistungen für das Sondereigentum auszuwählen.
Hier einige Beispiele:
Kaufmännische Mietverwaltung
z. B.: Sie führen das Mietverwaltungskonto, erledigen die laufenden Zahlungen,
sortieren die Belege..., wir buchen diese einmal järhlich ein und erstellen die
Betriebskostenabrechnung für die Mieter
oder
Sie erstellen die laufende Buchhaltung, wir übernehmen Ihre Salden und erstellen daraus die Betriebskostenabrechnung für die Mieter
Technische Mietverwaltung
z. B. Sie wickeln alle laufenden Reparatur-, Instandhaltungsmaßnahmen etc. eigenständig ab
oder
Sie benötigen unsere Unterstützung nicht nur bei größeren Vorhaben
(wie z. B. Badsanierung, Bodenerneuerung, Malerarbeiten etc.)
oder
Sie benötigen profissionelle Unterstützung bei der Umsetzung der
Trinkwasserverordnung im Bezug auf Legionellen
Sie haben die Wahl!
Wir finden eine maßgeschneiderte Lösung auch für Ihr Sondereigentum